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Zuschuss für die Meisterprüfung

Meistervorbereitungslehrgänge der Kreishandwerkerschaft Hanau

 

Das durch Bund und Länder gemeinsam finanzierte Meister-BAföG unterstützt Fortbildungen für Prüfungen nach der Handwerksordnung, also die Meisterprüfung, aber auch Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Neu ist seit Juli 2009, dass Handwerker auch Anträge auf Meister-BAföG stellen können, die bereits einmal eine Aufstiegsfortbildung in Anspruch genommen haben und sich ein weiteres Mal qualifizieren wollen. Eine Altersgrenze gibt es dabei nicht. Angehende Meister erhalten über das BAföG einen Zuschuss von 30,5 Prozent für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die restlichen Ausbildungskosten können sie über ein günstig verzinstes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzieren. Anträge auf Meister-BAföG werden bei den Ämtern für Ausbildungsförderung bestellt. In der Bewilligung steht dann auch die Höhe des zinsgünstigen KfW-Darlehensanspruchs. Auf dieser Grundlage kann der angehende Meister dann mit der KfW einen privatrechtlichen Kreditvertrag abschließen. Das ist nötig, weil der Geförderte entscheiden kann, ob und in welcher Höhe er das Darlehen beantragt. Ausführliche Informationen gibt es auch im Internet unter www.meister-bafoeg.info. Hier können auch die erforderlichen Antragsunterlagen herunter geladen werden.

 

Gesellen können gleich nach der Gesellenprüfung ohne Wartezeit die Meisterprüfung in ihrem Handwerk ins Visier nehmen, denn für die Besten bleibt die Meisterprüfung im Handwerk ein Muss – auch wenn in einigen Handwerksberufen der Meisterbrief nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Selbständigkeit ist. Aber auch in allen zulas­sungsfreien Handwerksgewerben kann freiwillig die Meisterprüfung ablegt werden. Nur wer es gelernt hat, weiß wie’s geht – in der Berufspraxis, in der Theorie, kaufmännisch und bei der Ausbildung.

 

In der Kreishandwerkerschaft Hanau werden ab 07.05.2011 wieder die Vorbereitungs­lehrgänge auf die Teile I (Fachpraxis) u. II (Fachtheorie) der Meisterprüfung für die Berei­che „Elektrotechniker“ (Schwerpunkt: Energie- und Gebäudetechnik), „Kraftfahrzeugtech­niker“ (Handlungsfeld Kraftfahrzeugsystemtechnik) „Metallbauer“ und „Feinwerkmechani­ker“ (Maschinenbaumechaniker, Feinmechaniker, Werk­zeugmacher, Dreher) angeboten.

 

Ab 24.10.2011 findet ebenfalls in der Kreishandwerkerschaft Hanau wieder für alle Berufs­gruppen ein Vorbereitungslehrgang auf die Teile III u. IV der Meisterprüfung statt. Dieser Lehrgang umfasst 340 Unterrichtsstunden und vermittelt in Teil III die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse sowie in Teil IV die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

 

Junge Handwerker/innen die noch nicht die Meisterprüfung machen wollen, haben aber auch die Möglichkeit, nach der Gesellenprüfung einen weiteren qualifizierten Abschluss zu erreichen. Die Fortbildungsmaßnahme zum „Fachkaufmann / Fachkauffrau für Handwerkswirtschaft“ findet im Rahmen des Meistervorbereitungslehrganges Teil III statt und beginnt auch am 24.10.2011. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt bei einer späteren Meisterprüfung die Befreiung von Teil III.

Ebenfalls kann im Rahmen dieses Lehrganges die „Ausbildereignungsprüfung“ (Teilnahme an Teil IV – 120 Unterrichtseinheiten) abgelegt werden. Teilnehmer die diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben, sind von Teil IV der Meisterprüfung befreit.

 

Weitere Auskünfte erteilt, gerne auch in einem persönlichen Beratungsgespräch, die Geschäftstelle der Kreishandwerkerschaft Hanau (Tel. 06181/8091-22).

23.02.2011 Von: m.klusak

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